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Professur / W 2 (m/w/d)
Görlitz
Aktualität: 12.09.2023
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12.09.2023, Hochschule Zittau/Görlitz
Görlitz
Professur / W 2 (m/w/d)
Gesucht wird eine Persönlichkeit für die Fakultät, welche mit Leidenschaft und Innovationsgeist die spezialbetriebswirtschaftliche und tourismusbezogene Lehre hauptsächlich in den Studiengängen des Tourismusmanagements (Bachelor und Master) in ihrer ganzen Fachbreite lehrt und inhaltlich wie methodisch weiterentwickelt, die aber auch die Bereitschaft mitbringt, dem Berufungsgebiet nahe Lehr- und Forschungsaufgaben in der Fakultät zu übernehmen. Eine enge Verzahnung zwischen Tourismusbranche und Studienprogrammen ist Grundlage unserer praxisnahen Ausbildung. Dabei stehen die aktuellen Themen der nachhaltigen Tourismusentwicklung und der Digitalisierung der Branche als Schwerpunkte über beiden Studienprogrammen. Die Stelle beinhaltet die Vertretung der o. g. Professur in Lehre und Forschung, insbesondere mit nachfolgenden inhaltlichen Schwerpunkten:
Destinationsmanagement (strategische Geschäftseinheit Destination auf nationalen und internationalen Märkten unter nachhaltigen Entwicklungsperspektiven) und Regionalentwicklung,
Tourismusbetriebswirtschaft entlang der touristischen Wertschöpfungskette,
Management der Digitalen Transformation im Tourismus,
Tourismusmarketing,
betriebswirtschaftliche Grundlagenfächer.
Die Lehrverpflichtung ist in Vorlesungen, Seminaren, Übungen, Praktika und Projekten oder gegebenenfalls auch in der Weiterbildung umzusetzen.
ein abgeschlossenes, wissenschaftliches Hochschulstudium in einer Fachrichtung des Berufungsgebietes,
eine in Lehre oder Ausbildung nachgewiesene pädagogische Eignung, die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird,
besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer in der Regel fünfjährigen beruflichen Praxis, wobei mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.
Auf das Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHSG) vom 31. Mai 2023 (SächsGVBl. 2023 Nr. 12 S. 329) wird verwiesen.
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